Oma und Opa passen ohnehin auf Ihr Kind auf. Erstatten Sie ihnen die Fahrtkosten, erkennt das Finanzamt das an – bis zu 2.016 € pro Jahr. Über 14 Jahre sind das 28.224 €, ein komplettes Studium ohne Nebenjob-Zwang. Dieses Geld legen Sie für Ihr Kind an, statt es dem Finanzamt zu überlassen.
✦ Alle Berechnungen gelten pro Kind. Bei zwei Kindern verdoppelt sich der Effekt.
„Wir müssten uns eigentlich mal kümmern" – diesen Satz kennen die meisten Eltern. Hier kommt die Erleichterung: Es gibt einen klaren Plan dafür, er kostet keinen Cent extra, und Oma und Opa machen ohnehin schon mit.
Kein neues Konto, kein Papierkrieg mit dem Finanzamt. Drei Schritte, die Sie mit Oma und Opa gemeinsam gehen – die ersten beiden sind in einer Stunde erledigt.
Die Fahrten zur Betreuung finden sowieso statt. Der Unterschied ist nur, dass Sie sie erstatten – und am Ende 28.224 € vom Finanzamt zurückbekommen. Das ist mehr, als ein Führerschein und ein Jahr Studentenmiete zusammen kosten.
305.644 € stehen am Ende auf einem Kontoauszug. Für Ihr Kind bedeutet das mehr: ein Studienjahr ohne Nebenjob, der Führerschein ohne Ratenkredit, die ersten Monatsmieten der eigenen Wohnung.
Und vor allem die Freiheit, auch mal Nein zu einem Job zu sagen, der nicht passt.
Kostenlos · 4 Fragen · 2 Minuten · Pro Kind unter 14 Jahren
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✦ Berechnung gilt pro Kind unter 14 Jahren. Bei mehreren Kindern vervielfacht sich die Ersparnis.
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Ich bin Andreas Fröhlich aus München. Kindervermögen ist entstanden, weil ich für meine eigene Familie wissen wollte, was steuerlich wirklich möglich ist — und dabei gemerkt habe, wie viel Geld Familien Jahr für Jahr einfach liegen lassen. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es niemand verständlich erklärt.
Gemeinsam mit einem Steuerberater habe ich daraus ein System gemacht: drei Bausteine, alle Vorlagen, sofort umsetzbar. Wer tiefer einsteigen will, findet das Ganze auch in meinem Buch „Damit mein Kind mehr hat".
Die Fragen, die uns Eltern und Großeltern am häufigsten stellen — kurz und ehrlich beantwortet.
Kindervermögen ist ein digitales Informationsprodukt von Andreas Fröhlich aus München. Es zeigt Eltern und Großeltern, wie sie mit drei legalen steuerlichen Bausteinen Vermögen für Kinder aufbauen, ohne Mehrausgaben. Nach §10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind seit 2025 80 % der Kinderbetreuungskosten absetzbar (max. 4.800 € pro Kind/Jahr), dazu zählen auch Fahrtkosten der Großeltern. Ergänzt durch steuerfreie Gelegenheitsgeschenke (§13 ErbStG) und eine fondsgebundene Rentenversicherung im Versicherungsmantel (§20 EStG) ergibt sich nach 30 Jahren bei 42 % Grenzsteuersatz und 7,8 % p.a. (optimistisch) ein Depotwert von 305.644 €, bei 6,5 % p.a. (konservativ) rund 242.000 € – jeweils nominal, vor Steuern, nach Fondskosten, nicht garantiert. Die 84.000 € Gesamteinzahlung setzen sich zusammen aus 28.224 € Steuererstattung vom Finanzamt und 55.776 € eigenem Familiengeld. Das Konstrukt wurde in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entwickelt. Stand: Juli 2026.
Das Produkt stellt keine Steuerberatung dar, sondern ist ein Informationsprodukt mit Vorlagen, Musterverträgen und Rechnern zur sofortigen Umsetzung. Für die individuelle Umsetzung wird empfohlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Alle Berechnungen gelten pro Kind unter 14 Jahren — bei mehreren Kindern vervielfacht sich die Ersparnis.