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Abfindung erhalten: Wie ein Teil davon für die Kinder arbeiten kann

Stand: November 2026·8 Min. Lesezeit·Tarif 2027 nach Regierungsentwurf

Von Andreas Fröhlich, Gründer von Kindervermögen · veröffentlicht am 01.11.2026

In vielen Unternehmen laufen gerade Abfindungsprogramme, in der Autoindustrie und bei Zulieferern, aber auch in der Chemie, im Maschinenbau und bei Banken. Für viele Familien heißt das: Auf dem Konto liegt plötzlich ein fünf- oder sechsstelliger Betrag. Der Gedanke, einen Teil davon für die Kinder anzulegen, kommt dann schnell.

Vorher lohnt sich ein nüchterner Blick auf zwei Fragen. Wie viel bleibt von der Abfindung nach Steuern übrig? Und wie viel davon braucht die Familie selbst, bis wieder ein Gehalt kommt?

Was von der Abfindung netto bleibt

Eine Abfindung ist steuerpflichtig. In der Sozialversicherung bleibt sie für gesetzlich Pflichtversicherte in der Regel beitragsfrei, bei freiwillig Versicherten gibt es Ausnahmen. Für die Einkommensteuer gilt die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Das Finanzamt rechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum übrigen Einkommen des Jahres und nimmt den Unterschied mal fünf. Wie stark das entlastet, hängt vor allem davon ab, wie viel im Jahr der Auszahlung sonst noch verdient wird.

Wie groß der Unterschied werden kann, zeigt ein Beispiel aus Abfindungseule. Den Abfindungsrechner betreibe ich als zweites Projekt neben Kindervermögen.

120.000 € Abfindung, 6.000 € Monatsgehalt, Austritt zum 31.12.2026
Auszahlung Dezember 2026, volles Jahresgehalt67.639 € netto
Auszahlung Januar 2027, neuer Job ab Juli80.072 € netto
Auszahlung Januar 2027, kein weiteres Einkommen107.655 € netto
Unterschied erste zu letzter Zeile40.016 €

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag mit Fünftelregelung, ledig, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert. Werte für 2027 nach dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026, das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Rechenwerte vom 7. Oktober 2026.

Die Januar-Variante hat Bedingungen. Der Zahlungstermin muss im Aufhebungsvertrag stehen, bevor die Abfindung fällig wird. Außerdem muss die Abfindung höher sein als das Gehalt, das im Jahr der Auszahlung bei weiterlaufendem Arbeitsverhältnis geflossen wäre. Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, hebt über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz. Bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung sehen die Zahlen wieder anders aus. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Abfindung im Januar statt Dezember. Ob das auf die eigene Situation passt, klärt am besten ein Steuerberater, bevor der Vertrag unterschrieben ist.

Zuerst die Übergangszeit

Eine Abfindung ersetzt oft ein Gehalt. Viele Familien rechnen deshalb zuerst die Monate bis zum nächsten Job oder bis zur Rente durch: Lebenshaltung, Krankenversicherung, laufende Kredite, dazu eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Was danach übrig bleibt, kann langfristig angelegt werden.

Bei Geld für die Kinder ist diese Reihenfolge besonders wichtig. Was auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind. Wird es in der Familie später knapp, lässt es sich nicht einfach zurückholen.

Drei Wege, einen Teil für die Kinder anzulegen

Im eigenen Depot, gedanklich für das Kind

Das Geld bleibt bei den Eltern, in einem Depot, das in der Familie für das Kind bestimmt ist. Die Eltern behalten die Kontrolle und kommen im Notfall an das Geld. Steuerlich zählen die Erträge bei ihnen. Oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) fällt Abgeltungsteuer an. Die Freibeträge des Kindes bleiben bei diesem Weg ungenutzt.

Auf den Namen des Kindes

Wer Geld in ein Juniordepot einzahlt, verschenkt es an das Kind. Eltern haben dafür je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 € in zehn Jahren (§ 16 ErbStG), Schenkungsteuer fällt bei üblichen Beträgen also nicht an. Anzeigen muss man eine Schenkung beim Finanzamt trotzdem.

Danach ist das Kind steuerlich eine eigene Person. Es hat 2026 den Sparerpauschbetrag von 1.000 € und den Grundfreibetrag von 12.348 €. Mit einer NV-Bescheinigung bleiben Kapitalerträge bis rund 13.384 € im Jahr steuerfrei, solange das Kind keine anderen Einkünfte hat. Früher greift oft die Grenze der Familienversicherung bei rund 565 € Einkommen im Monat. Die Details stehen im Artikel Steuerliche Freibeträge für Geldanlagen auf den Namen von Kindern.

Mit dem 18. Geburtstag kann das Kind frei über das Geld verfügen. Und beim BAföG wird Vermögen des Kindes oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

Im Versicherungsmantel auf den Namen der Eltern

Eltern oder Großeltern können selbst Versicherungsnehmer einer fondsgebundenen Rentenversicherung sein, mit dem Kind als versicherter Person. Die Kontrolle bleibt bei ihnen, und viele Tarife nehmen auch einen Einmalbeitrag an. Dafür kosten solche Verträge meist mehr als ein Depot, und die Freibeträge des Kindes werden nicht genutzt. Wann sich welches Modell eignet, steht im Vergleich Juniordepot oder Versicherungsmantel.

Für Kinder ab sechs Jahren kommt ab 2027 voraussichtlich die Frühstart-Rente dazu. Laut Gesetzentwurf zahlt der Staat 10 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot, Eltern können eigenes Geld zuzahlen. Das Geld ist allerdings bis zum Rentenalter gebunden.

Was aus 40.000 € werden kann

Zurück zum Beispiel oben. Angenommen, die Familie legt nur den Unterschied zwischen Dezember- und Januar-Auszahlung für das Kind an, rund 40.000 €, und lässt ihn liegen.

Einmalanlage 40.000 €, Modellrechnung
3 % pro Jahr, nach 15 Jahren62.319 €
3 % pro Jahr, nach 18 Jahren68.097 €
5 % pro Jahr, nach 15 Jahren83.157 €
5 % pro Jahr, nach 18 Jahren96.265 €

Nominal, vor Kosten und Steuern, nicht garantiert. Aktien-ETFs schwanken, die tatsächliche Rendite kann deutlich niedriger oder höher ausfallen.

Wer 40.000 € in kleinen Raten zusammensparen will, braucht bei 200 € im Monat fast 17 Jahre. In diesem Beispiel kommt der Betrag allein aus der Frage, in welchem Jahr die Abfindung auf dem Konto eingeht. Das gilt natürlich nur, wenn die Bedingungen für die Januar-Auszahlung erfüllt sind.

Was bleibt von Ihrer Abfindung?

Der kostenlose Rechner auf Abfindungseule rechnet die Fünftelregelung für 2026 und 2027 direkt im Browser, ohne Anmeldung. Die Werte für 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf.

Zum Abfindungsrechner →

Wie viel Steuer Ihre Familie beim Vermögensaufbau für die Kinder sparen kann, rechnet der kostenlose Steuercheck von Kindervermögen aus.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Wie viel von einer Abfindung für die Kinder angelegt werden kann, hängt von der ganzen Familiensituation ab. Für den Aufhebungsvertrag und den Auszahlungstermin sind Steuerberater und Fachanwälte für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Spart es Steuern, wenn ein Teil der Abfindung an das Kind geht?

Auf die Abfindung selbst nicht. Sie wird beim Arbeitnehmer versteuert, auch wenn ein Teil danach an das Kind geht. Steuerlich wirkt die Übertragung erst bei den späteren Erträgen, die dann beim Kind anfallen und dort unter die Freibeträge fallen können.

Fällt Schenkungsteuer an, wenn Eltern einen Teil der Abfindung an ihr Kind verschenken?

In den meisten Fällen nicht. Jeder Elternteil kann einem Kind innerhalb von zehn Jahren 400.000 € steuerfrei schenken. Dem Finanzamt anzuzeigen ist die Schenkung trotzdem.

Wie viel bleibt von einer Abfindung nach Steuern?

Das hängt vor allem vom übrigen Einkommen im Jahr der Auszahlung ab. Im Beispiel mit 120.000 € Abfindung und 6.000 € Monatsgehalt bleiben bei Auszahlung im Dezember 2026 rund 67.600 €, im Januar 2027 ohne weiteres Einkommen nach dem Tarifentwurf rund 107.700 €. Für eigene Zahlen gibt es den kostenlosen Rechner auf abfindungseule.de.

Gehört das Geld im Juniordepot dem Kind?

Ja. Eltern verwalten es, solange das Kind minderjährig ist, und müssen es im Interesse des Kindes anlegen. Mit dem 18. Geburtstag kann das Kind frei darüber verfügen.