Kurz gesagt: Ein Kind ist steuerlich eine eigene Person. Es hat 2026 den Sparerpauschbetrag von 1.000 €, den Grundfreibetrag von 12.348 € und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 €. Mit einer NV-Bescheinigung bleiben Kapitalerträge bis rund 13.384 € im Jahr steuerfrei. Die engere Grenze setzt meist die Familienversicherung: Über rund 565 € Einkommen im Monat endet sie.

Sparerpauschbetrag: 1.000 € pro Jahr

Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben für jedes Kind steuerfrei. Damit die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält, reicht ein Freistellungsauftrag, den die Eltern für das Kind stellen.

Grundfreibetrag: 12.348 € (2026)

Hat das Kind keine anderen Einkünfte, bleibt zusätzlich Einkommen bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Damit die Bank auch darüber hinaus nichts abzieht, beantragen die Eltern beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Sie gilt in der Regel drei Jahre. Wie das im Detail geht, steht im Artikel Juniordepot und Steuern.

Teilfreistellung bei Aktien-ETFs

Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (§ 20 InvStG). Die Freibeträge reichen dadurch noch weiter, weil nur 70 % der Erträge überhaupt angerechnet werden.

Die Grenze, die oft zuerst greift: Familienversicherung

Steuerfrei heißt nicht automatisch beitragsfrei. Liegt das Gesamteinkommen des Kindes über rund 565 € im Monat (2026, rund 6.780 € im Jahr), fällt es aus der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse (§ 10 SGB V). Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags zählen dabei mit. Bei kleinen Depots ist das kein Thema, bei großen Depots mit jährlichen Gewinnmitnahmen schon.

Schenkungsteuer: die Freibeträge beim Einzahlen

Wer Geld auf den Namen des Kindes anlegt, verschenkt es. Eltern haben dafür je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €, Großeltern je Großelternteil 200.000 €, jeweils alle zehn Jahre (§ 16 ErbStG). Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag oder Weihnachten zählen gar nicht mit (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG). Mehr dazu: Schenkungsteuer Enkel.

Freibeträge eines Kindes im Überblick (2026)
Sparerpauschbetrag1.000 €
Grundfreibetrag12.348 €
Sonderausgabenpauschbetrag36 €
Steuerfrei mit NV-Bescheinigung (ohne andere Einkünfte)rund 13.384 €
Grenze Familienversicherungrund 6.780 €

Der Haken: Das Geld gehört dem Kind

Alles, was auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind. Mit dem 18. Geburtstag kann es frei darüber verfügen. Wer das vermeiden will, kann als Eltern oder Großeltern selbst Versicherungsnehmer einer fondsgebundenen Rentenversicherung sein und den Vertrag aus eigenem Geld besparen. Die Freibeträge des Kindes nutzt man dann allerdings nicht. Den Vergleich beider Wege finden Sie hier: Juniordepot oder Versicherungsmantel?

Häufige Fragen

Muss mein Kind eine Steuererklärung abgeben?
Solange die Bank dank Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung keine Steuer einbehält und das Kind keine weiteren Einkünfte hat, in der Regel nicht.

Wirkt sich das Depot auf das Kindergeld aus?
Für minderjährige Kinder nicht. Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen des Kindes.

Brauche ich für den Freistellungsauftrag die Steuer-ID des Kindes?
Ja. Die Steuer-ID bekommt jedes Kind kurz nach der Geburt automatisch per Post.

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