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Kinderbetreuungskosten 2025/2026 absetzen: Neue Regeln, höhere Erstattung

Stand: September 2026·6 Min. Lesezeit·In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entwickelt

Von Andreas Fröhlich, Gründer von Kindervermögen · zuletzt aktualisiert am 25.09.2026

Mit dem Steuerjahr 2025 hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich verbessert. Statt bisher zwei Dritteln der Aufwendungen können Eltern nun 80 % der Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Der Höchstbetrag steigt damit von 4.000 € auf 4.800 € pro Kind und Jahr.

Was sich ab 2025 geändert hat

Vergleich: Alte vs. neue Regelung
Absetzbar (bis 2024)2/3 = max. 4.000 €
Absetzbar (ab 2025)80 % = max. 4.800 €
Maximaler Betreuungsaufwand6.000 € (unverändert)
Mehrerstattung bei 42 % Satz+ 336 € pro Jahr

Was als Kinderbetreuungskosten gilt

Absetzbar sind Kosten für die reine Betreuung, sofern das Kind unter 14 ist und zum Haushalt gehört. Dazu zählen: Kindergartengebühren, Krippenkosten, Tagesmütter und Tagesväter, Au-pair-Kosten (anteilig für Betreuung), Babysitter und Kinderfrau sowie die Erstattung von Fahrtkosten an betreuende Angehörige.

Nicht absetzbar sind: Verpflegungskosten, Kosten für Freizeitaktivitäten (Sport, Musik), Nachhilfeunterricht und Kosten für den Schulbesuch selbst.

Die wichtigsten formalen Voraussetzungen

Sonderfall: Arbeitgeberzuschuss

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Betreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) werden gegengerechnet und mindern die abziehbaren Kosten. Den Zuschuss unbedingt in der Steuererklärung angeben.

Sonderfall: Getrennt lebende Eltern

Bei gemeinsamer Veranlagung ist unerheblich, wer zahlt. Bei getrennter Veranlagung wird der Höchstbetrag halbiert (je 2.400 €). Bei getrennt lebenden Eltern kann nur der Elternteil absetzen, bei dem das Kind im Haushalt lebt und der die Kosten getragen hat.

Praxistipp für die Steuererklärung 2025: Wenn Sie bisher nur Kita-Kosten abgesetzt haben, prüfen Sie, ob zusätzlich Fahrtkosten betreuender Großeltern geltend gemacht werden können. Gerade bei sinkenden Kita-Kosten nach Schulstart wird der steuerliche Spielraum größer — und genau dann entfaltet das Kindervermögen-Konstrukt seine volle Wirkung.

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