Ein Juniordepot auf den Namen des Kindes bietet steuerliche Vorteile — aber auch Risiken, die viele Eltern übersehen. Wann zahlt Ihr Kind Steuern auf ETF-Erträge? Wann fliegt es aus der Familienversicherung? Und wie hilft eine NV-Bescheinigung?

Steuerliche Grundlage: Eigenes Depot = eigener Steuerpflichtiger

Ein Juniordepot wird auf den Namen des Kindes eröffnet. Das Kind ist damit ein eigenständiger Steuerpflichtiger mit eigenen Freibeträgen. Kapitalerträge im Depot des Kindes werden separat versteuert — nicht über die Steuererklärung der Eltern.

Freibeträge für Kinder 2026

Jedes Kind hat eigene steuerliche Freibeträge, die Kapitalerträge steuerfrei stellen:

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr. Dazu kommt der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 €. In Summe kann ein Kind bis zu ca. 13.384 € pro Jahr an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen — vorausgesetzt, eine NV-Bescheinigung liegt bei der Bank vor.

NV-Bescheinigung: So bleibt alles steuerfrei

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen die Eltern beim zuständigen Finanzamt. Sie gilt in der Regel für 3 Jahre und stellt sicher, dass die Bank keine Abgeltungsteuer auf die Erträge des Kindes einbehält. Ohne NV-Bescheinigung werden 25 % Abgeltungsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer direkt abgezogen.

Achtung: GKV-Familienversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kennt eine Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung. Liegt das Gesamteinkommen des Kindes über rund 6.780 € pro Jahr (Stand 2026, 565 €/Monat, § 10 SGB V), fällt das Kind aus der Familienversicherung und muss eigenständig versichert werden — das kann teuer werden.

Bei thesaurierenden ETFs werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern über die Vorabpauschale besteuert. Diese ist in der Regel deutlich niedriger als die tatsächlichen Erträge, sodass die GKV-Grenze bei thesaurierenden ETFs später erreicht wird als bei ausschüttenden.

Thesaurierend vs. Ausschüttend

Für Kinderdepots empfehlen sich thesaurierende ETFs: Die Erträge werden automatisch reinvestiert, der Zinseszinseffekt ist maximal, und die steuerliche Belastung durch die Vorabpauschale ist gering. Ausschüttende ETFs erzeugen jährliche Kapitalerträge, die gegen die Freibeträge und die GKV-Grenze laufen.

Der Fallstrick: Verfügungsgewalt ab 18

Mit dem 18. Geburtstag erhält das Kind die volle Verfügungsgewalt über das Juniordepot. Die Eltern können nicht mehr eingreifen. Wer das vermeiden möchte, sollte die 99/1%-Versicherungsstruktur in Betracht ziehen — dort liegt die Kontrolle beim Versicherungsnehmer. Das gilt aber nur, wenn Eltern oder Großeltern den Mantel aus eigenem Geld besparen (§ 1641 BGB).

Im Kindervermögen-Paket enthalten: NV-Bescheinigung-Vorlage, ETF-Strategie, Kapitalertragsteuer-Vermeidung und Juniordepot Schritt-für-Schritt-Anleitung.
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