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Vermögensaufbau für Kinder: Juniordepot, 99/1-Versicherung und Steuerfreibeträge im Vergleich

Stand: September 2026·9 Min. Lesezeit·In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entwickelt

Von Andreas Fröhlich, Gründer von Kindervermögen · zuletzt aktualisiert am 25.09.2026

Wer langfristig Vermögen für Kinder aufbauen will, steht vor einer grundlegenden Entscheidung: Juniordepot auf den Namen des Kindes oder eine fondsgebundene Rentenversicherung mit 99/1-%-Struktur? Beide Varianten haben steuerliche Vorteile — aber auch unterschiedliche Risiken.

Option 1: Juniordepot

Ein Juniordepot wird auf den Namen des Kindes eröffnet. Kinder haben eigene Steuerfreibeträge — den Sparerpauschbetrag (1.000 €), den Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) und ggf. den Sonderausgabenpauschbetrag. Mit einer NV-Bescheinigung können Kapitalerträge bis zu mehreren tausend Euro jährlich steuerfrei vereinnahmt werden.

Der Haken: Das Geld gehört rechtlich dem Kind. Ab 18 hat der Nachwuchs vollen Zugriff — und Eltern keine Kontrolle mehr.

Option 2: Fondsgebundene Rentenversicherung (99/1-%-Struktur)

„99/1" bezeichnet den Beitrags-Split: Rund 99 % des Beitrags fließen in die Fondsanlage (ETFs), rund 1 % in den Versicherungsmantel. Es ist kein Eigentumsanteil. Die Vorteile:

Juniordepot vs. 99/1-%-Versicherung
Steuer in AnsparphaseDepot: Freibeträge · 99/1: Steuerfrei
Kontrolle der Eltern ab 18Depot: Keine · Mantel: Ja, wenn Eltern/Großeltern VN aus eigenem Geld sind
Flexibilität bei FondswahlDepot: Hoch · 99/1: Mittel
Schutz vor ZugriffDepot: Keiner · Mantel: Abhängig von der VN-Rolle
KostenDepot: Gering · 99/1: Höher

Unser Ansatz: Das 3-Bausteine-Modell

Im Kindervermögen-System kombinieren wir die Steuererstattung aus den Großeltern-Fahrtkosten (Baustein 1), die steuerfreien Gelegenheitsgeschenke (Baustein 2) und die 99/1-%-Versicherungsstruktur (Baustein 3). Das Beispiel: 84.000 € Einzahlungen über 14 Jahre können bis zum 30. Geburtstag auf rund 330.000 € anwachsen, bei angenommenen 6 % p.a. (nominal, vor Steuern, nach Fondskosten, nicht garantiert).

Kein Gestaltungsmissbrauch: Der jährliche Kauf und Verkauf von ETFs im Juniordepot zur Realisierung von Freibeträgen (Tax Harvesting) ist nach der Rechtsprechung des BFH kein Gestaltungsmissbrauch (BFH, Urteil vom 25.08.2009, IX R 60/07).

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Im Komplett-Paket enthalten: 99/1-%-Versicherungsvergleich, Juniordepot-Anleitung und Excel-Rechner.

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