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Gelegenheitsgeschenke steuerfrei: §13 ErbStG richtig nutzen

Stand: September 2026·7 Min. Lesezeit·In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entwickelt

Von Andreas Fröhlich, Gründer von Kindervermögen · zuletzt aktualisiert am 25.09.2026

Geschenke von Großeltern an Enkelkinder gehören in vielen Familien zum Alltag — zu Geburtstagen, Weihnachten, Einschulung oder Konfirmation. Was oft übersehen wird: Diese sogenannten üblichen Gelegenheitsgeschenke sind nach §13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG komplett steuerfrei und berühren den persönlichen Schenkungsfreibetrag von 200.000 € pro Großelternteil nicht.

Was sind übliche Gelegenheitsgeschenke?

Das Gesetz definiert den Begriff nicht exakt. Die Rechtsprechung verlangt zwei Voraussetzungen:

  1. Ein Anlass: Das Geschenk muss sich auf einen konkreten Anlass beziehen — Geburtstag, Weihnachten, Einschulung, Konfirmation, Kommunion, bestandene Prüfung, Namenstag.
  2. Üblicher Rahmen: Der Wert muss im Rahmen des allgemein Üblichen liegen. Maßgeblich ist die allgemeine Verkehrsanschauung, dabei spielen auch Anlass und Vermögensverhältnisse des Schenkers eine Rolle.
Was gilt als üblich? Ein Smartphone, ein Fahrrad, Büchergutscheine, Kleidung, Reisegutscheine oder moderate Geldbeträge. Nicht üblich wären dagegen Wertpapierdepots, teure Schmuckstücke oder Eigentumswohnungen.

Abgrenzung zum Schenkungsfreibetrag

Jedes Enkelkind hat gegenüber jedem Großelternteil einen Schenkungsfreibetrag von 200.000 €, der alle 10 Jahre neu genutzt werden kann. Übliche Gelegenheitsgeschenke werden jedoch nicht auf diesen Freibetrag angerechnet. Sie laufen komplett außerhalb der Schenkungssteuer.

Bei vier Großelternteilen können also zu jedem Anlass Geschenke fließen, ohne dass der 200.000-€-Freibetrag auch nur um einen Cent reduziert wird.

Strategischer Einsatz im Kindervermögen-Konstrukt

Im Kindervermögen-System nutzen wir Gelegenheitsgeschenke als zweiten Baustein. Die Steuererstattung aus Baustein 1 (Fahrtkosten) fließt zusammen mit den steuerfreien Geschenken der Großeltern in den Vermögensaufbau — über eine 99/1-%-Versicherungsstruktur (Baustein 3), in der die Erträge steuerfrei wachsen.

Beispiel: Gelegenheitsgeschenke über 14 Jahre
Geschenke pro Großelternteil/Jahr (Beispiel)996 €
Großelternteile4
Geschenke pro Jahr (gesamt)3.984 €
Geschenke über 14 Jahre55.776 €
Plus Steuererstattung aus Baustein 1 (14 Jahre)28.224 €
Gesamteinzahlung84.000 €

Wichtige Hinweise

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